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betriebsreglement

Die UNO-Kinderrechtskonvention, welche für die Schweiz am 16. März 1997 in Kraft getreten ist, erklärt die ausserfamiliäre Kinderbetreuung zur staatlichen Aufgabe (Art.18). Dadurch sollen insbesondere das Kindswohl und die Gleichberechtigung von Mann und Frau gefördert werden.   

 

Die bessere Ausbildung von berufstätigen Frauen hat zu einem steigenden Bedürfnis nach familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten geführt. Vor allem im Vorschulbereich besteht eine grosse Nachfrage nach guten Betreuungsplätzen. 

 

Die KiTa Mondolino GmbH nimmt auf diese Bedürfnisse Rücksicht mit dem Fokus auf ein innovatives, qualitativ hochstehendes Betreuungs- und Bildungskonzept. Es baut gemäss neuester Erkenntnisse aus Wissenschaft und Pädagogik auf der Entwicklungs- und Frühförderung der Kinder auf.  

 

Zweck der KiTa Mondolino GmbH ist die ganzheitliche Förderung des Kindes im Vorschulalter 

(von 8 Wochen bis zum Kindergarteneintritt) und gleichzeitig die professionelle 

Ganztagesbetreuung zur organisatorischen Entlastung von Familien. Die Betreuung erfolgt durch Personen, welche dank ihrer Persönlichkeit, ihrer erzieherischen Befähigung und ihrer Ausbildung für diese Aufgabe geeignet sind.

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