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Kündigung
Der Betreuungsvertrag kann beidseitig, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen auf das Ende des folgenden Monats schriftlich gekündigt werden. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist muss die festgelegte Monatspauschale bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bezahlt werden.
Bei Missachtung der Bestimmungen der Kindertagesstätte ist die Leitung der
Kindertagesstätte berechtigt, das Vertragsverhältnis nach erfolgter schriftlicher Mahnung aufzulösen.
Urheberrecht und Copyright
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