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Kündigung

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Der Betreuungsvertrag kann beidseitig, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 60 Tagen auf das Ende des folgenden Monats schriftlich gekündigt werden. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist muss die festgelegte Monatspauschale bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bezahlt werden. 

Bei Missachtung der Bestimmungen der Kindertagesstätte ist die Leitung der 

Kindertagesstätte berechtigt, das Vertragsverhältnis nach erfolgter schriftlicher Mahnung aufzulösen.

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Urheberrecht und Copyright

 

Der Inhalt und die Medien (Fotos, Musik etc.) dieser Website sind urheberrechtlich geschützt und nur für die persönliche Information bestimmt. Jede weitergehende Verwendung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form – ist ohne Zustimmung untersagt.

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